AGB
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB – gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Firma S Punkt Werbung - nachstehend S Punkt genannt - und ihren Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt -.
Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Firma S Punkt mit ihren Auftraggebern über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt.
Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn S Punkt ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn S Punkt auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. VERTRAGSPARTNER
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
S Punkt Werbung
Inh. Nicole Schneider
Nordstraße 3
56424 Mogendorf
Sie erreichen unser Serviceteam für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montag bis Donnerstag von 8:00h bis 17:00h sowie Freitag von 8:00h bis 13:00h unter der Telefonnummer 02623-8935130 sowie per E-Mail unter info@s-punkt-werbung.de.
3. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
3.3 Alle Angebote und Preisangaben insbesondere in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Als Verbraucher ist der Kunde an eine von ihm unterzeichnete und von S Punkt noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. S Punkt ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
Gegenüber Unternehmern können Bestellungen oder Aufträge von S Punkt innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang angenommen werden.
Alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand sind schriftlich in der Auftragsbestätigung vollständig wiedergegeben. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Vor Ausführung der Bestellung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug, der schriftlich freigegeben werden muss. Mit der Freigabe von Entwürfen, Texten, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für S Punkt.
Erfolgt eine schriftliche Freigabe innerhalb von sieben Tagen nicht, so geht S Punkt von der Richtigkeit des Entwurfs aus; die Freigabe gilt in diesem Fall als erteilt.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter der S Punkt sind nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
4. VERTRAGSTEXT
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
5. WIDERRUFSRECHT
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
6. PREISE UND VERSANDKOSTEN
6.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
6.2 Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Sie finden eine Übersicht auf der Seite Versand. Wir bieten folgende Versandarten in unserem Shop an:
Standardversand DHL, Persönliche Abholung
6.3 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang.
Mehr- oder Sonderleistungen sowie Probedrucke/zusätzliche Farbausdrucke werden gesondert berechnet.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden werden S Punkt alle bis dahin und dadurch anfallenden Kosten ersetzt.
Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn der Arbeiten berechnet S Punkt dem Kunden Stornokosten in Höhe von 25% der Auftragssumme, mindestens 50,00 Euro, sofern der Kunde keinen geringeren oder S Punkt keinen höheren Schaden nachweist. Bereits gefertigte Ware ist in vollem Umfang zu bezahlen.
Die Preise verstehen sich in EURO ab Firmensitz zuzüglich Porto, Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
7. LIEFERUNG
7.1 Die Lieferung erfolgt in folgende Länder:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
7.2 Angaben zu Lieferzeiten finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.
7.3 Von S Punkt in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Sollte S Punkt einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und S Punkt dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
S Punkt kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen S Punkt gegenüber nicht nachkommt.
S Punkt haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die S Punkt nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse S Punkt die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist S Punkt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber S Punkt vom Vertrag zurücktreten.
S Punkt ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, S Punkt erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mogendorf, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet S Punkt auch die Montage, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
Gerät S Punkt mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von S Punkt auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen beschränkt.
8. ZAHLUNG
8.1 Wir bieten folgende Zahlungsoptionen in unserem Webshop an:
Bar-/EC Zahlung bei Abholung, Rechnung , Vorkasse
8.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
8.3 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
8.4 Bei Kauf auf Rechnung sind Rechnungsbeträge innerhalb von acht Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei S Punkt. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. S Punkt behält sich jedoch grundsätzlich vor, nur bei Zahlung bei Übergabe oder gegen Vorkasse zu liefern.
Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit auch ohne vorherige schriftliche oder mündliche Mahnung mit den gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, fällt zusätzlich ein pauschaler Mindestverzugsschaden in Höhe von 40 Euro an; bei Verbrauchern beträgt die Mahngebühr 10,00 Euro. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt jeweils unberührt.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, kann S Punkt dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
S Punkt ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von S Punkt durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
Soweit der Kunde Unternehmer ist und den vereinbarten Preisen die Listenpreise von S Punkt zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von S Punkt.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Verbraucher ist zur Zurückbehaltung auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
9. GEWÄHRLEISTUNG & MÄNGEL
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Ist der Auftraggeber Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder ein eingetragener Verein, müssen Beanstandungen wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistungen durch S Punkt unverzüglich nach Kenntniserhalt des Mangels angezeigt werden.
Ist der Auftraggeber Unternehmer i. S. v. § 14 BGB sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn S Punkt nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge S Punkt nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von S Punkt ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an S Punkt zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet S Punkt die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe des Korrekturabzugs auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind.
Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist S Punkt nach einer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von S Punkt, kann der Auftraggeber unter den in § 11 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Bei Mängeln von Gegenständen anderer Hersteller, die S Punkt aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird S Punkt nach eigener Wahl Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen S Punkt bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen S Punkt gehemmt.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von S Punkt den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
Gewährleistungsansprüche sind insbesondere ausgeschlossen wenn:
a) die Ware von anderen als von S Punkt montiert oder verklebt wurde
b) die Beanstandung auf unsachgemäße Benutzung der Ware zurückzuführen ist
c) die Mängel durch mündliche bzw. fernmündliche Angaben des Auftraggebers entstanden sind.
Für durch Beschriftungsfolien und Aufkleber entstandene Lackschäden und Farbunterschiede übernimmt S Punkt keinerlei Haftung. Der Kunde hat sich vorab zu informieren, ob der Lack des zu beschriftenden Fahrzeugs oder sonstigen Gegenstandes ausreichend ausgehärtet und ausgegast ist. S Punkt übernimmt keine Gewährleistung bei Blasen- bzw. Riefenbildung durch nicht ausreichend ausgegaste Lacke.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bei Beschriftungen jeglicher Art auf dem Fahrzeug oder sonstigen Gegenständen geschnitten wird. Bei Fahrzeugen sind gegebenenfalls Demontagen von Autobezeichnungen erforderlich.
Angaben von S Punkt zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Teilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Bei geringfügigen Abweichungen vom Original bei farblichen Reproduktionen in sämtlichen Herstellungsverfahren ist eine Mängelrüge nicht möglich. Das Gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen z.B. Andrucken – auch wenn sie von S Punkt erstellt wurden - und dem Auflagendruck.
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Grundsätzlich behält sich S Punkt eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 20% vor. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber/Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens S Punkt.
10. SCHUTZRECHTE, URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE
Entwürfe, die von S Punkt erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden sowie von S Punkt gefertigte Reinzeichnungen, Fotos, Fotoretuschen, Konzepte, Skizzen, Formen, Werkzeuge und Ähnliches sowie die hierbei hergestellten Programme, digitalen Daten, Datensätze, Dateien und Datenträger nebst vergleichbaren Medien bleiben auch nach Bezahlung Eigentum von S Punkt. Ebenso bleibt S Punkt Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
Der Auftraggeber hat auf Verlangen von S Punkt diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich oder inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten.
S Punkt räumt dem Aufraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Grafik-Designers.
S Punkt ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Layouts herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien oder Layouts zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat S Punkt dem Auftraggeber Datenträger, Dateien, Bilder, Grafiken, Texte o.ä. zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung von S Punkt verändert, vervielfältigt oder weitergehend genutzt werden. Bei einem Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber S Punkt eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. S Punkt ist außerdem berechtigt, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Hinblick auf die Verstöße geltend zu machen.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm an S Punkt gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmackmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. S Punkt obliegt diesbezüglich keinerlei Untersuchungspflicht. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines vorbezeichneten Rechts stellt der Auftraggeber S Punkt von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
S Punkt darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen S Punkt und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.
S Punkt bewahrt Entwürfe für Nachbestellungen sorgfältig auf. Ihre Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen eingehen.
Der Auftraggeber kann S Punkt nach Absprache im Einzelfall beauftragen, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen zu bestellen. Dies erfolgt im Regelfall im Namen und auf Rechnung von S Punkt. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von S Punkt abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, S Punkt im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
Für solche Fremdleistungen, insbesondere von Bildagenturen, Fotografen, Modelagenturen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beauftragten Dritten zusätzlich zu diesen AGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Rechteeinräumung für die Fremdleistungen, eine Übertragung von Rechten an den Auftraggeber ist in diesen Fällen regelmäßig ausgeschlossen.
11. HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ WEGEN VERSCHULDENS
Die Haftung von S Punkt auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11 eingeschränkt.
Schadensersatzansprüche eines Verbrauchers wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Mangel S Punkt gegenüber nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung angezeigt wird.
S Punkt haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit S Punkt gemäß § 11 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die S Punkt bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von S Punkt für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 3 Mio je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von S Punkt.
Soweit S Punkt technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die Einschränkungen dieses § 11 gelten nicht für die Haftung von S Punkt wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
S Punkt behält sich das Eigentum an allen gelieferten Daten und Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, behält sich S Punkt das Eigentum an sämtlichen gelieferten Daten und Produkten vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber beglichen sind.
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Sämtliche Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung dieser Ware tritt er jedoch bereits mit Zustandekommen des jeweiligen Vertrages zwischen ihm und S Punkt an diese ab, und zwar in Höhe des dann noch offenen Anspruchs von S Punkt. Für den Fall, dass zwischen S Punkt und dem Auftraggeber eine Kontokorrentabrede besteht, erfolgt die Abtretung im Umfange des jeweils offenen Kontokorrentsaldos.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von S Punkt hinweisen und S Punkt unverzüglich benachrichtigen, damit S Punkt seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist S Punkt berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur, sofern S Punkt vom Vertrag zurückgetreten ist.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
S Punkt kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen S Punkt und dem Auftraggeber der Sitz des Auftragnehmers, d.h. von S Punkt, ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Beziehungen zwischen S Punkt und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Bestimmungen unter Kaufleuten rechtswirksam vereinbart werden können, diese gegenüber Verbrauchern jedoch unwirksam wären, gelten diese Bestimmungen hiermit gegenüber Kaufleuten ausdrücklich als vereinbart.